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Pflegestatistik 2011 – neue Wege in Rheinland-Pfalz mit der freiwilligen Erhebung der Postleitzahl der pflegebedürftigen Menschen
Rheinland-Pfalz geht einen neuen Weg und bittet zusätzlich alle ambulanten Pflegedienste und stationären Pflegeinrichtungen bei den Erhebungen des Statistischen Landesamtes Bad Ems die Postleitzahl des Wohnortes der ambulant versorgten Pflegebedürftigen sowie des früheren Wohnortes der stationär versorgten Pflegebedürftigen zu ergänzen.
Durch die Erhebung der Postleitzahl können wohnortbezogene Informationen zu den pflegebedürftigen Menschen gewonnen werden, die für die Entwicklung einer zukünftigen kleinräumigen kommunalen Pflege- und Infrastrukturplanung von besonderer Bedeutung sind. Für die Planung einer ortsnahen Versorgungsstruktur bietet dies neue Möglichkeiten, da bei einem ausreichenden Datenrücklauf alle Pflegebedürftigen (auch die anderorts in Einrichtungen lebenden Pflegebedürftigen) der Gemeinde ihres Lebensmittelpunktes zugeordnet werden können.
Für eine gute Pflegestrukturplanung in den Kommunen sind Aussagen über die Bedürfnisse der Bürgerinnen und Bürger sowie Aussagen über die vorhandenen regionalen Angebote wichtige Faktoren. Die Erhebungen des Statistischen Landesamtes Bad Ems bieten dafür eine gute Grundlage. Da die Mitteilung der Postleitzahl eine freiwillige Angabe ist, sind alle ambulanten Pflegdienste und stationären Pflegeeinrichtungen um Ihre Unterstützung und Mitwirkung gebeten.
Mit der Erhebung durch das Statistische Landesamt wird sichergestellt, dass alle erhobenen Daten anonymisiert werden. Ein Rückschluss auf die Quellen oder ein Vergleich unter den verschiedenen Diensten und Einrichtungen ist ausgeschlossen.
