Initiative FEM in RLP
Vermeidung freiheitsentziehender Maßnahmen (FEM)
Freiheitsentziehende Maßnahmen gehören zu schwersten Eingriffen in die Menschenrechte eines pflegebedürftigen Menschen. Die Entscheidungsträger für oder wider freiheitsentziehenden Maßnahmen haben eine moralisch schwierige, rechtlich sehr differenzierte und fachliche hoch professionelle Entscheidung zu treffen. Ministerin Malu Dreyer unterstützt seit Jahren all jene Akteure, die es sich zur Aufgabe gemacht haben, freiheitsentziehende Maßnahmen zu reduzieren und die Lebensqualität damit zu erhöhen.
Im Jahr 2010 wurde in den rheinland-pfälzischen Altenpflegeeinrichtungen und bei den Vormundschaftsgerichten eine Studie zum Umgang mit freiheitsentziehenden Maßnahmen durchgeführt.
Die anonymisierten Ergebnisse zur Umfrage in den Altenpflegeeinrichtungen finden Sie hier, und die zur Umfrage bei den Vormundschaftsgerichten hier.
Ein Schulungs- und Beratungsangebot mit dem Titel „FEM-Alternativen in Rheinland-Pfalz“ wird im Jahr 2011 insbesondere für Altenpflegeeinrichtungen, aber auch für Betreuerinnen und Betreuer sowie für alle anderen Akteure, die bei der Entscheidung zu freiheitsentziehenden Maßnahmen in der Altenpflege eingebunden sind, angeboten.. Das Schulungs- und Beratungsangebot ist orientiert an den Grundsätzen des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes über Wohnformen und Teilhabe und greift außerdem auf das erfolgreiche Projekt ReduFix zurück.
Informationen zu diesem Angebot finden Sie hier.
Bereits seit dem Jahr 2006 wurden mit regionalen Fachtagungen für Altenpflegeeinrichtungen, Betreuungsbehörden, Betreuungsvereine, Betreuungsnetzwerke und Gesundheitsämter die Problemfelder im Umgang mit entsprechenden Maßnahmen analysiert, der Haftungsmaßstab bei der Entscheidung für oder gegen freiheitsentziehende Maßnahmen verdeutlicht und mögliche Handlungsalternativen bewusst gemacht.
Unter Mitwirkung der örtlichen Betreuungsbehörden, Vormundschaftsrichter, Betreuerinnen und Betreuer, Heimleitungen, Pflegedienstleitungen und Mitarbeitern der Beratungs- und Prüfbehörde wurden regionale Treffen angestoßen um dort Fallgestaltungen gemeinsam zu kommunizieren und nach guten Lösungen zu suchen.
Der Landespflegeausschuss Rheinland-Pfalz hat sich des weiteren im Jahr 2007 mit einer Zielvereinbarung zur Qualitätssicherung für die Reduzierung freiheitsentziehender Maßnahmen ausgesprochen.
Die Möglichkeit der Dokumentation von Handlungsalternativen vor Ergreifen freiheitsentziehender Maßnahmen wurde in der stationären Musterdokumentation verankert.
